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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



GESUNDHEITSZUSTAND UND INFORMATIONSPFLICHT
Die Kundin verpflichtet sich gegenüber Lisa Lassnig, dass sie die von lisalassning.at angebotenen Leistungen in Eigenverantwortung ihrer Gesundheit betreffend bucht und konsumiert. Ärztliche Diagnose, Krankheitsbilder oder Medikamenteneinnahmensind der Trainerin wahrheitsgemäß und vor dem ersten Training mitzuteilen. Der Personal-Training-Vereinbarung geht immer eine sachkundige Anamnese voraus. Etwaige Änderungen des Gesundheitszustandes während der Dauer des Vertrages sind Lisa Lassnig ebenso mitzuteilen, sodass diese über den aktuellen Gesundheitszustand des Kunden informiert ist.


ERKRANKUNG,SONSTIGE VERHINDERUNG, PANDÄMIE & EPIDEMIE
Wir bitte um Verständnis, dass wir als professioneller Dienstleister keine wie immer geartete Verantwortung für Krankheitsfälle oder spontane Termin-Ereignisse (=unter 48 Stunden vor dem gebuchten Termin) der Kundinnen übernehmen können. Die finanzielle Haftung für derartige Risken trägt zu 100% die Kundin selbst. Eine kostenlose Stornierung oder eine Stundengutschrift sind in diesen Fällen nicht möglich und die Stunde gilt als konsumiert. Dies gilt auch im Falle einer pandämischen Infektion. Im Falle eines Lockdowns und/oder einer Ausgangssperre werden von uns zwei Ersatztermine zur Verfügung gestellt, von denen einer auszuwählen ist. Zwecks Organisation kann in diesem Fall keine individualisierte Terminvereinbarung getroffen werden.


GEHEIMHALTUNGSKLAUSEL Alle Informationen, Schulungsmaterialien, Text-Nachrichten sowie von Lisa Lassnig geteiltes Fachwissen zwischen ihr und der Dienstleistungsempfängerin unterliegen der Geheimhaltung zwischen beiden Parteien. Die Dienstleistungsempfängerin verpflichtet sich im Zuge der Zusammenarbeit alle Informationen, Daten und Dokumente streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungsklausel gilt für den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit und weitere 2 Jahre nach der Zusammenarbeit. Bei einem Verstoß der Geheimhaltungsklausel wird Lisa Lassnig rechtliche Schritte einleiten.

RÜCKVERGÜTUNG& ABSAGEFRIST Die Dienstleistungsempfängerin verpflichtet sich gegenüber Lisa Lassnig vereinbarte Stunden spätestens 48 Stunden (nur werktags!) vor dem vereinbarten Datumabzusagen oder zu verschieben, sonst gelten diese als konsumiert. Eine Buchungsentgeltrückerstattung ist nicht möglich. Stunden, die rechtzeitig abgesagt werden, können innerhalb des Gültigkeitszeitraums (siehe Personal Training Vereinbarung) konsumiert werden, sofern es dafür ausreichend zeitliche Kapazitäten/ nicht besetzte Stunden seitens Lisa Lassnig anzubieten gibt. Sollte die Dienstleistungsempfängerin zu alternativen freien Zeiten der Trainerin keine Konsummöglichkeit haben, kann die Stunde unter Zustimmung von Lisa Lassnig an einen Dritten vergeben werden. Stunden, die nicht innerhalb des auf dem Vertrag stehenden Gültigkeitszeitraums genutzt werden, verfallen nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums ausnahmslos. Alle Stunden sind bis zur Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei Verzögerung oder Rückbuchung fallen Rückbuchungszinsen sowie Mahnspesen an.